Allgemeine Geschäftsbedingungen



Pfau-Gebäudedienste
Inhaber Matthias Pfau
Uhlenhorst 6, 30900 Wedemark

1.Geltungsbereich und Rangfolge
Diese AGB gelten für alle Reinigungsleistungen von Pfau-Gebäudedienste gegenüber Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern und Endverbrauchern. Abweichende Absprachen im Angebot, Reinigungsplan oder Leistungsverzeichnis haben Vorrang. Soweit nichts geregelt ist, gilt deutsches Recht. Regeln zur Einbeziehung und Kontrolle von AGB richten sich nach den Paragrafen 305 bis 310 BGB.

2. Angebot, Auftragsannahme und Textform
Aufträge kommen durch eine kurze Bestätigung in Textform zustande, zum Beispiel per E Mail, Messenger wie WhatsApp oder SMS. Textform im Sinne des Paragraf 126b BGB genügt. Inhalte und Preise ergeben sich aus dem Angebot oder der bestätigten Leistungsbeschreibung.

3. Leistungen und Durchführung
(1) Vorrang von Angebot und Reinigungsplan: Maßgeblich sind das schriftliche Angebot sowie ein etwaiger Reinigungsplan oder ein Leistungsverzeichnis. Diese Unterlagen sind Vertragsbestandteil.
(2) Objektbegehung: Steht im Angebot der Hinweis „gemäß Objektbegehung“, gelten die bei der Begehung festgehaltenen Feststellungen und Absprachen als Grundlage der Leistung.
(3) Umfang der Leistungen: Leistungen werden nur in dem Umfang erbracht, der im Angebot, Reinigungsplan oder Leistungsverzeichnis benannt ist. Es gibt keine stillschweigenden Nebenleistungen. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen vor Beginn einer kurzen Bestätigung in Textform.
(4) Materialien, Geräte und Verbrauchsmaterial: Die Bereitstellung von Reinigungsmitteln, Geräten und Verbrauchsmaterial ist nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich als inklusive ausgewiesen ist. Andernfalls werden diese Positionen gesondert berechnet oder vom Auftraggeber gestellt.
(5) Leistungszeiten und Zugang: Leistungszeiten und Zugang werden vorab abgestimmt. Zu Mitwirkungspflichten siehe § 4.
(6) Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer: Pfau-Gebäudedienste ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Ansprüche aus deren Verhalten richten sich nach Paragraf 278 BGB.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitigen Zugang zu allen zu reinigenden Bereichen sicher, informiert über Besonderheiten von Oberflächen und entfernt lose Gegenstände, die die Reinigung behindern. Strom und Wasser werden kostenfrei bereitgestellt. Änderungen oder Zusatzleistungen sind vor Beginn kurz in Textform zu bestätigen.

5. Schlüssel, Alarm und Sicherheit
Überlassene Schlüssel werden sicher verwahrt und ausschließlich zweckgebunden genutzt. Alarmzeiten und Sicherungsabläufe werden in Textform festgelegt. Der Auftraggeber informiert über Gefahrenquellen und Sicherheitsregeln im Objekt.

6. Ansprechpartner, Weisungen vor Ort und Zusatzleistungen
(1) Weisungen nur über Objektleitung oder Büro: Weisungen, Änderungswünsche und Rückfragen zu Leistungen werden ausschließlich an die in Angebot oder Auftrag benannte Objektleitung oder an das Büro gerichtet. Kontakt ist telefonisch, per E Mail oder per WhatsApp möglich. Reinigungskräfte vor Ort sind nicht berechtigt, Zusatzleistungen anzunehmen oder Preise zuzusagen.
(2) Textform als Voraussetzung: Zusatzleistungen und Änderungen werden erst nach kurzer Bestätigung in Textform verbindlich. Ohne Bestätigung besteht kein Anspruch auf Durchführung am selben Tag.
(3) Mehrkosten: Zusatzleistungen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Sätzen oder gemäß nachträglichem Angebot.
(4) Direktanweisungen an Personal: Direkt an das Reinigungspersonal gerichtete Anweisungen gelten nur als Anfrage. Unsere Mitarbeitenden sind angewiesen, auf die Objektleitung oder das Büro zu verweisen und unbestätigte Zusatzleistungen nicht auszuführen.
(5) Notfälle und Sicherheit: Anweisungen zur Gefahrenabwehr oder zur unmittelbaren Sicherheit dürfen befolgt werden. Die Objektleitung oder das Büro wird so bald wie möglich informiert.

7. Vergütung, Abrechnung, Wartezeiten und Zuschläge
(1) Abgerechnet wird pauschal oder auf Stundenbasis gemäß Angebot zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Vergütungen fällig nach Paragraf 271 BGB mit Zugang der Rechnung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Kalendertagen netto fällig.
(3) Preisänderungen sind bei erheblichen Änderungen von Lohn, Material oder Abgaben möglich. Wir informieren mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden. Übersteigt die Anpassung 10 Prozent, kann der Auftraggeber den Dauerauftrag binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Monatsende in Textform kündigen.
(4) Wartezeiten, vergebliche Anfahrten und Ersatztermine (gelten auch dann, wenn im Angebot nicht gesondert ausgewiesen):
a) Wartezeiten liegen vor, wenn der Leistungsbeginn mehr als 10 Minuten nach der vereinbarten Zeit aus Gründen im Einflussbereich des Auftraggebers nicht möglich ist (z. B. fehlender Zugang, nicht deaktiviertes Alarmsystem, blockierte/nicht freigeräumte Flächen, fehlende Schlüssel). Abrechnung je eingesetzter Person und je angefangener Viertelstunde nach vereinbarten Stundensätzen; fehlt eine Vereinbarung, gilt die zum Leistungstag gültige Preisliste von Pfau-Gebäudedienste.
b) Ist vor Ort kein Zugang möglich oder wird der Termin so kurzfristig abgesagt, dass unser Team bereits unterwegs oder eingetroffen ist, wird eine Anfahrtspauschale je Fahrzeug gemäß gültiger Preisliste berechnet; zusätzlich anfallende Wartezeiten nach a).
c) Zusätzlich vereinbarte Ersatz- oder Nachtermine gelten als neue Einsätze. Anfahrten, Rüst- und Wegezeiten werden gesondert gemäß gültiger Preisliste oder den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
d) Bereits entstandene Wartezeiten, Leerfahrten und Zusatzkosten können zusätzlich zu Stornopauschalen nach § 9 berechnet werden, soweit diese Kosten bereits angefallen sind.
e) Ankunftszeit, Wartezeit und der Grund werden in Textform protokolliert. Zur Beweissicherung können Fotos gefertigt werden, ausschließlich ohne Personen. Es gilt § 15.
f) Entstehen Wartezeiten ausschließlich durch uns, werden sie nicht berechnet.
(5) Zuschläge: Für Arbeiten in Nachtzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen gelten vereinbarte Zuschläge, soweit im Angebot ausgewiesen.
(6) Elektronische Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E Mail. Für unternehmerische Auftraggeber stellen wir bei Bedarf eine strukturierte elektronische Rechnung im Sinne des Paragraf 14 UStG zur Verfügung, sofern gesetzlich gefordert. Endverbrauchern, die keine E Mail Adresse mitteilen möchten, wird die Rechnung per Post übermittelt.

8. Laufzeit und Kündigung bei Daueraufträgen
Soweit im Angebot keine abweichende Frist festgelegt ist, gelten für Daueraufträge folgende Kündigungsfristen jeweils zum Monatsende:
– im ersten Vertragsjahr 2 Monate
– im zweiten Vertragsjahr 4 Monate
– ab dem dritten Vertragsjahr 6 Monate.
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich, z. B. bei wiederholter verweigerter Zutrittsgewährung, gravierenden Verstößen gegen Sicherheitsregeln, Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung oder unzumutbaren Umständen am Objekt. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

9. Stornierung bei Einzelaufträgen
Kostenlose Stornierung bis 72 Stunden vor Arbeitsbeginn. Bei Stornierung zwischen 72 und 24 Stunden vor Beginn fallen 25 % des Auftragswerts an. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn fallen 50 % des Auftragswerts an.

10. Abnahme, Mängel und Nacherfüllung
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie vor Ort überprüft wurde oder wenn binnen 2 Werktagen keine Mängel angezeigt werden. Offensichtliche Mängel sind sofort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Pfau-Gebäudedienste nimmt eine angemessene Nachbesserung vor. Rechte aus Paragrafen 280 bis 283 BGB bleiben unberührt.

11. Haftung und Versicherung
(1) Pfau-Gebäudedienste haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Keine Haftung für bereits vor Leistungserbringung beschädigte oder verschlissene Gegenstände und Oberflächen.
(4) Für berechtigte Schadensersatzansprüche besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

12. Verzögerungen und höhere Gewalt
Bei Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs wie Unwetter, Stromausfall, Krankheit mit kurzfristigem Ausfall, behördlichen Anordnungen, Streik oder Lieferengpässen verschiebt sich der Termin angemessen. Wir informieren unverzüglich und bieten einen zeitnahen Ersatztermin an. Rechte aus Störung der Geschäftsgrundlage nach Paragraf 313 BGB bleiben unberührt.

13. Zahlungsverzug, Mahnkosten und Zurückbehaltung der Leistung
(1) Bei Verzug fallen Verzugszinsen nach Paragraf 288 BGB an. Gegenüber Unternehmen kann je Mahnstufe eine angemessene Mahnkostenpauschale berechnet werden. Gegenüber Endverbrauchern werden nur konkret entstandene Kosten berechnet.
(2) Unabhängig von einer Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, Paragraf 286 Absatz 3 BGB. Bei Endverbrauchern gilt dies nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten oder nur gegen Vorkasse zu erbringen.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Bei Mängeln an Teilleistungen darf die Zahlung nur in angemessenem Umfang zurückgehalten werden.

14. Nachhaltigkeit und Umweltschutz
(1) Grundsatz: Pfau-Gebäudedienste arbeitet ressourcenschonend und achtet auf einen möglichst geringen ökologischen Fußabdruck. Maßnahmen erfolgen, soweit fachlich möglich und wirtschaftlich vertretbar sowie im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben.
(2) Produktauswahl: Bevorzugt werden wirksame, kennzeichnungsarme und materialverträgliche Produkte. Wo es die Aufgabe erlaubt, werden Konzentrate eingesetzt, um Verpackung und Transport zu reduzieren. Bei Glasarbeiten wird, soweit geeignet, mit entmineralisiertem Wasser gearbeitet, um auf Zusätze verzichten zu können.
(3) Dosierung und Anwendung: Reinigungsmittel werden gemäß Herstellerangaben dosiert. Mikrofasersysteme und klare Tuchfarben sorgen für effiziente Anwendung, Hygiene und geringeren Chemikalienverbrauch. Überdosierungen werden vermieden.
(4) Wasser und Abwasser: Es wird mit möglichst wenig Wasser gearbeitet. Schmutzwasser wird nur in geeigneten Ausgüssen entsorgt. Eine Einleitung von öligen, lösemittelhaltigen oder vergleichbaren Stoffen erfolgt nicht.
(5) Abfall und Recycling: Abfälle wie gebrauchte Beutel, Leergebinde und Verpackungen werden getrennt gesammelt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Wo möglich, werden wiederverwendbare Systeme und nachfüllbare Gebinde genutzt.
(6) Energie und Anfahrt: Touren werden gebündelt, um Wege zu reduzieren. Es werden nach Möglichkeit emissionsarme Fahrzeuge und schonende Fahrweisen eingesetzt.
(7) Glas und Fassaden: Bei geeigneten Objekten nutzen wir Stangensysteme mit aufbereitetem Wasser. Dies reduziert den Einsatz von Reinigungsmitteln und verbessert die Arbeitssicherheit, da Leitern und Hubtechnik seltener erforderlich sind.
(8) Sicherheitsdatenblätter und Unterweisung: Sicherheitsdatenblätter stehen in aktueller Fassung zur Verfügung. Mitarbeitende werden regelmäßig zu umweltbewusster Anwendung, Dosierung, Lagerung und Entsorgung unterwiesen.
(9) Hygienevorgaben und Ausnahmen: In Bereichen mit besonderen Hygieneanforderungen (z. B. medizinische Einrichtungen) haben gesetzliche und behördliche Vorgaben Vorrang. Erforderliche Wirkstoffe werden zweckmäßig und sparsam eingesetzt.
(10) Kundenmaterial und Wunschprodukte: Auf Wunsch des Auftraggebers können bereitgestellte oder bestimmte Markenprodukte verwendet werden, sofern sie fachlich geeignet und sicher anzuwenden sind. Eventuelle ökologische Auswirkungen liegen in diesem Fall in der Verantwortung des Auftraggebers.
(11) Kontinuierliche Verbesserung: Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Anregungen der Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind willkommen.

15. Datenschutz, Dokumentation und Referenzfotos
(1) Zur Qualitätssicherung und als Leistungsnachweis dürfen Foto- oder Videoaufnahmen der bearbeiteten Bereiche erstellt werden. Personen werden nicht abgebildet. Sollten Personen unbeabsichtigt erfasst werden, werden diese Aufnahmen nicht genutzt oder vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
(2) Der Auftraggeber erteilt Pfau-Gebäudedienste die Einwilligung, Aufnahmen ohne Personen als Referenz zu nutzen und zu veröffentlichen, insbesondere auf unserer Website, in Social Media, in Angeboten und in Printmedien. Erlaubt ist die Darstellung mit erkennbaren Firmenkennzeichen, Logos, Firmenschriftzügen und Schildern ohne Anonymisierung.
(3) Vertrauliche Informationen sowie Kundendaten, Dokumente, Monitore, Zutrittsmedien und sicherheitsrelevante Bereiche werden nicht abgebildet oder veröffentlicht.
(4) Rechtsgrundlagen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a und f DSGVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, Artikel 7 DSGVO. Nach Widerruf unterlassen wir jede neue Nutzung und entfernen bereits veröffentlichte Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist, soweit dies technisch zumutbar ist.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Zustimmungen Dritter wie Eigentümer, Mieter oder Nutzer vorliegen, und stellt Pfau-Gebäudedienste von hieraus entstehenden Ansprüchen frei.
(6) Bei Wohnobjekten werden private Namensschilder, Briefkästen mit Namen und Kfz-Kennzeichen nicht gezeigt oder unkenntlich gemacht. Es gilt ergänzend das BDSG.

16. Besondere Regelungen zur Glas- und Fensterreinigung
(1) Zugänglichkeit: Gereinigt werden nur frei zugängliche Glasflächen. Frei zugänglich ist eine Fläche, die ohne Umräumen von Mobiliar, Waren oder Dekoration, ohne Demontage von Insektenschutz, Verkleidungen, Vorhängen, Plissees, Beschilderungen oder technischen Anlagen sowie ohne besondere Steigtechnik sicher erreicht werden kann.
(2) Mitwirkung vor Ort: Der Auftraggeber räumt Fensterbänke, Regale, Tische und Bodenflächen im Bereich der Fenster rechtzeitig frei und entfernt oder hebt Elemente, die die Reinigung behindern können (z. B. Insektenschutzgitter, Vorhänge, Plissees, innenliegende Jalousien). Alarmkontakte an Fenstern sind vorab mitzuteilen.
(3) Nicht ausführbare Leistungen: Sind Fensterflächen am Ausführungstag nicht frei zugänglich, werden diese nicht gereinigt. Ein Anspruch auf Preisreduzierung besteht nicht, soweit die Nichterbringung aus der Sphäre des Auftraggebers stammt. Der vereinbarte Preis bleibt bestehen. Ein Nachreinigungstermin kann auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(4) Dokumentation: Zur Beweissicherung fertigen wir am Einsatztag Fotos der betroffenen Bereiche an, ausschließlich ohne Personen. Die Nutzung erfolgt gemäß § 15.
(5) Sicherheit geht vor: Arbeiten werden aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt bei rutschigen oder ungesicherten Flächen, starkem Wind, Eis oder vergleichbaren Gefahrenlagen. Der Termin wird in diesem Fall verschoben.
(6) Leistungsumfang im Detail: Die Glasreinigung umfasst, sofern nicht anders vereinbart, Scheiben und Rahmen. Dichtungslippen, Sprossen, Lamellen, Schienensysteme, Rollladenkästen und Anbauten werden nur gereinigt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(7) Haftung für verdeckte Mängel: Keine Haftung für Schäden, die auf verdeckte Mängel, lose Bauteile, nicht fachgerecht montierte Elemente oder überalterte Dichtungen zurückzuführen sind.

17. Widerrufsrecht für Endverbraucher
(1) Wann dieses Recht gilt: Dieser Abschnitt gilt nur für Endverbraucher im Sinne von Paragraf 13 BGB und nur für Verträge, die ausschließlich per Fernkommunikation zustande kommen oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden (Paragrafen 312b und 312c BGB). In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (Paragraf 312g i. V. m. Paragraf 355 BGB). Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht bevor wir Sie ordnungsgemäß belehrt haben. Für rein geschäftliche Auftraggeber gilt dieses Recht nicht.
(2) Wie der Widerruf erklärt wird: Der Widerruf ist durch eine eindeutige Erklärung zu richten an Pfau-Gebäudedienste, Uhlenhorst 6, 30900 Wedemark, E Mail bitte einsetzen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden.
(3) Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen: Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, haben Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu leisten (Paragraf 357 Absatz 8 BGB). Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist und Sie vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren (Paragraf 356 Absatz 4 BGB).
(4) Fristverlängerung bei fehlender Belehrung: Erfolgt keine ordnungsgemäße Belehrung, endet das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (Paragraf 356 Absatz 3 BGB).
Muster-Widerrufsformular für Endverbraucher (bitte einsetzen):
An Pfau-Gebäudedienste, Uhlenhorst 6, 30900 Wedemark, E Mail bitte einsetzen
Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
Bestellt am [Datum]
Name der Endverbraucherin oder des Endverbrauchers
Anschrift
Datum und Unterschrift (bei Mitteilung auf Papier)

18. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegung
Pfau-Gebäudedienste ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (Paragraf 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr

19.Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift. Erfüllungsort ist der Sitz von Pfau-Gebäudedienste. Gerichtsstand ist Hannover, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (Paragraf 38 ZPO). Gegenüber Endverbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.

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